Unterstützung

Mitarbeit und Spenden

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Unsere Arbeit kann auf verschiedene Weise unterstützt werden. Jeder/jede, die den buddhistischen Weg der Geistesschulung geht, leistet einen Beitrag dazu, den Dharma lebendig zu erhalten. Der Sangha bietet die Möglichkeit, in einer spirituellen Gemeinschaft zu praktizieren. Sie können unsere Veranstaltungen besuchen, Sie können aktiv in unserer Gemeinschaft mitarbeiten und uns finanziell durch Spenden unterstützen. Unter dem Namen "Maitreya Mandala" hat die Gemeinschaft einen Verein gegründet, dessen Zweck es ist, die Arbeit des Dharmazentrums Schaffhausen zu unterstützen. Sie können Mitglied werden.

Statuten des Vereins „Maitreya Mandala“, Schaffhausen – Schweiz



Präambel
Der Verein „ Maitreya Mandala “orientiert seine Arbeit an der Vision Lama Anagarika Govindas für einen zeitgemässen Buddhismus in Europa. Seine Mitglieder verstehen ihre vielfältigen fördernden und unterstützenden Tätigkeiten als unmittelbare Dharmapraxis, das heisst als einen Beitrag zur Verwirklichung der buddhistischen und allgemeinmenschlichen Grundwerte von Liebe, Mitgefühl und Weisheit zum Wohle aller Wesen.

1. Name und Sitz
Unter dem Namen „Maitreya Mandala“ besteht ein Verein im Sinne der Art.60ff. Zivilgesetzbuch (ZGB) mit Sitz in Schaffhausen.

2. Zweck
Der Zweck des Vereins besteht darin, die spirituelle Arbeit des „Dharmazentrums Schaffhausen“ zu unterstützen.
Das „Dharmazentrum Schaffhausen“ gehört zum „Internationalen Netzwerk Maitreya Mandala“ mit buddhistischen Studien- und Meditationszentren in Deutschland, Ungarn und der Schweiz. Unser Anliegen ist, die buddhistische Lehre zu erforschen, zu praktizieren und zu vermitteln. Damit führen wir die von Lama Govinda begründete Tradition eines zeitgemässen Buddhismus in Europa weiter. Maitreya bedeutet allumfassende Liebe, die Mitgefühl, Klarheit und Weisheit einschliesst. Maitreya ist der Buddha der Zukunft, die wir durch unser Praktizieren gestalten. Das Mandala ist ein wachsender Kreis, der immer wieder neu aus der Mitte des eigenen Herzens entsteht. Der Name Maitreya Mandala steht für die Art, wie wir zusammen arbeiten und als Zentren zusammenwirken. Jedes Zentrum hat seine eigene Identität und Organisationsstruktur und wird von einem Mitglied des Ordens Arya Maitreya Mandala geleitet. Wir sind verbunden durch gemeinsame Werte und Ziele und die Entschlossenheit unser menschliches Potential zum Wohle aller Wesen zu entfalten. Wir studieren alle Entwicklungsphasen des Buddhismus. In dieser Ausrichtung orientieren wir uns am Leben und am Werk Lama Govindas sowie an seiner lebendigen Übertragung durch seine persönliche Schülerin Vajramala.
Im „Dharmazentrum Schaffhausen“ wird seit seiner Gründung im Jahr 2007 zum Wohl der Allgemeinheit qualifizierte Arbeit geleistet. Es entfaltet seine Aktivitäten auf folgenden Gebieten:
(1) Erforschung, Studium, Ausübung und Förderung der buddhistischen Religion, Bildung und Kultur im In- und Ausland;
(2) Vermittlung der buddhistischen Lehre in Theorie und Praxis;
(3) Begleitung von Menschen, die für ihre Lebenspraxis Rat und Hilfe suchen;
(4) Studium, Erforschung und Vergleich psychologischer Methoden und philosophischer Systeme zur Pflege und Weiterentwicklung der Methoden buddhistischer Geistesschulung;
(5) Entwicklung didaktischer Modelle zur zeitgemässen Vermittlung des Buddhadharma;
(6) Ausbildung von Leitern/Leiterinnen für die Begleitung von Meditationsgruppen;
(7) Spirituelles Coaching von Dharmapraktizierenden in verantwortlichen Positionen;
(8) Errichtung und Unterstützung von buddhistischen Zentren, in denen Studium und Praxis der buddhistischen Religion ermöglicht werden;
(9) Verfassen, Übersetzen, Veröffentlichen und Verbreiten buddhistischer Literatur;
(10) Aktivitäten im Geiste der buddhistischen Grundprinzipien der Toleranz, Fürsorge und des Respekts, interreligiöser Dialog, humanitäre und ökologische Projekte, Projekte der Stressbewältigung und Gesundheitsförderung, Hospizarbeit;
(11) Maitri – Fonds zur Unterstützung von Menschen, die an den Angeboten des Dharmazentrums Schaffhausen aus finanziellen Gründen nicht teilnehmen können.

Um diese Aktivitäten zu unterstützen kann man sich als Vereinsmitglied auf verschiedene Weisen engagieren: Ideell und finanziell sowie durch organisatorische, verwaltende, hauswirtschaftliche, künstlerische, soziale und beratende Mitarbeit, durch Öffentlichkeitsarbeit und durch Mitarbeit bei der Erstellung von Publikationen.

3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder und freiwillige Spenden. Der Verein verfolgt keinerlei wirtschaftlichen Zwecke.

4. Mitgliedschaft
Jeder, der im obengenannten Sinn die Arbeit des „Dharmazentrums Schaffhausen“ unterstützen will, kann Mitglied werden.
Aufnahmegesuche können jederzeit schriftlich an den Vorstand gestellt werden.
Austritt aus dem Verein ist jederzeit - mit halbjähriger Kündigungsfrist - am Ende des Kalenderjahres möglich. Die Austrittserklärung ist an den Vorstand zu richten.
Ein Mitglied kann auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es nachweislich dem Verein schadet, dem Vereinszweck zuwider handelt oder seine Mitgliedsbeiträge nicht zahlt.

5. Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
(1) die Mitgliederversammlung
(2) der Vorstand

6. Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie tagt einmal jährlich. Sie ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:
(1) Änderungen der Statuten;
(2) Auflösung des Vereins;
(3) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein;
(4) Wahl /Abwahl des Vorstands und eventuell anderer Organe;
(5) Genehmigung von Jahresbericht und - rechnung
(6) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge;
(7) Bestellung des Rechnungsprüfers.
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Über alle Verhandlungen ist zumindest ein Beschlussprotokoll zu führen.
Beschlüsse werden mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Beschlüsse zur Änderungen der Statuten benötigen eine dreiviertel Mehrheit, in diesem Fall ist die Mitgliederversammlung nur beschlussfähig, wenn 75% der Vereinsmitglieder anwesend sind. Die Vereinsauflösung bedarf einer Zweidrittel-Mehrheit aller eingetragenen Mitglieder des Vereins.

7. Der Vorstand
Der Vorstand des Vereins vertritt den Verein nach aussen und führt seine Geschäfte.
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei von der Mitgliederversammlung des Vereins gewählten Mitgliedern. Zusätzlich gehört dem Vorstand die jeweilige spirituelle Leitung des „Dharmazentrums Schaffhausen“ an. Sie hat aufgrund ihrer Funktion Sitz und Stimme im Vorstand. Kann die spirituelle Leitung des „Dharmazentrums Schaffhausen“ ihre Funktion nicht wahrnehmen, tritt an ihre Stelle die spirituelle Leiterin/der spirituelle Leiter des „Internationalen Netzwerkes Maitreya Mandala“ oder eine von ihr autorisierte Nachfolgerin/ ein autorisierter Nachfolger. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er regelt die Aufgabenverteilung und die Zeichnungsberechtigung. Er wird für drei Jahre gewählt und kann wiedergewählt werden. Er ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig:
(1) Einberufung, Vorbereitung und Leitung der Mitgliederversammlungen;
(2) Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung;
(3) Buchführung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage;
(4) Aufnahme neuer Mitglieder;
(5) Jahresbericht.

8. Mitgliederbeitrag und Haftung
Die Jahresbeiträge werden jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Für seine Verbindlichkeiten haftet der Verein nur mit dem Vereinsvermögen.

9. Vereinsjahr
Das Vereinsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr.

10. Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins fliesst das Vermögen an das „Dharmazentrum Schaffhausen“, über dessen Verwendung die spirituelle Leiterin/der spirituelle Leiter entscheidet. Kann das „Dharmazentrum Schaffhausen“ seinen Auftrag nicht mehr erfüllen, entscheidet die spirituelle Leiterin/der spirituelle Leiter des „Internationalen Netzwerkes Maitreya Mandala“ über die (im Sinne dieser Statuten) zweckgemässe Verwendung der Mittel.

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